Neue Gebührenordnung in Frankfurt (Oder): Mehrkosten für Schuldner!
Die Stadt Frankfurt (Oder) informiert über neue Gebühren im Verwaltungsvollstreckungsgesetz, gültig seit 16. September 2025.

Neue Gebührenordnung in Frankfurt (Oder): Mehrkosten für Schuldner!
Die Stadtkasse Frankfurt (Oder) hat eine merkliche Erhöhung der Gebühren im Zusammenhang mit dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz für Brandenburg bekanntgegeben. Diese neuen Regelungen sind seit dem 16. September 2025 in Kraft und sollen darauf abzielen, die Effizienz und Finanzen der Vollstreckungsbehörden zu verbessern. Laut Frankfurt-Oder.de wird nun eine Grundgebühr für die Beitreibung von Geldforderungen von mindestens 50 Euro, bisher waren es 31 Euro, zu zahlen sein. Für größere Forderungen kann diese Gebühr sogar bis zu 140 Euro ansteigen, im Vergleich zu maximal 100 Euro zuvor.
In dem Kontext ist auch die neue Pfändungsgebühr nicht zu ignorieren. Diese wird nun bei beweglichen Sachen, Forderungen und Vermögensrechten mindestens bei 22 Euro liegen, wo zuvor nur 10,50 Euro fällig wurden. Im Gegensatz dazu gibt es nun einen Höchstbetrag von 160 Euro, während vorher kein solcher geltend gemacht wurde. Die Stadtkasse ermutigt ihre Bürger, fristgerecht zu zahlen, um zusätzliche Gebühren zu umgehen.
Erneuerungen und weitere Gebühren
Zusätzlich wurde ein Neues Wegegeld für Dienstgänge der Vollstreckungsbehörden eingeführt. Hierbei beträgt das Mindestmaß 6 Euro und das Maximum 30 Euro, abhängig von der zurückgelegten Strecke. Dies ist eine Änderung, die den Druck auf die Schuldner erhöhen könnte, offene Forderungen umgehend zu begleichen.
Die neuen Regelungen basieren auf dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz für Brandenburg und sind Teil einer umfassenderen Reform, die bereits seit dem 1. September 2013 besteht. Wie bravors.brandenburg.de erklärt, werden Gebühren für die verschiedenen Vollstreckungsmaßnahmen wie Mahngebühren, Pfändungs- und Versteigerungsgebühren weiterhin erhoben. Diese Gebührensystematik ist darauf ausgelegt, jede Maßnahme mit einer entsprechenden Gebühr zu versehen, die sich je nach Geldforderung ergibt.
Praktische Implikationen
Ein Punkt, der vielen Bürgern möglicherweise nicht bewusst ist, ist der Umgang mit mehreren Schuldnern. Bei Eheleuten oder Lebenspartnern wird die Gebühr nur einmal erhoben, was ein gewisses Maß an Fairness in den Verfahren gewährleistet. Die Gebühren für verschiedene Vollstreckungsmaßnahmen können sich schnell summieren, weshalb es ratsam ist, offene Forderungen frühzeitig zu tilgen, um finanzielle Belastungen zu vermeiden.
Die Änderungen wurden zuletzt am 15. September 2025 im Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt gegeben, wie von bb.kassenverwalter.de berichtet. Es bleibt abzuwarten, wie die Änderungen in der Praxis angenommen werden und ob es dazu Gespräche mit dem Ministerium des Innern und für Kommunales geben wird, um offene Fragen bezüglich der neuen Gebührenordnung zu klären. Bürger, die sich für die Details interessieren, sollten die entsprechenden Gesetzestexte online einsehen können.