Betrunkener Kutscher schläft am Steuer: Polizei stoppt gefährliche Fahrt!
Betrunkener Kutscher schläft am Steuer: Polizei stoppt gefährliche Fahrt!
Bahnsdorf, Deutschland - In der Nacht zum Sonntag war in Bahnsdorf (Oberspreewald-Lausitz) eine Kutsche führungslos unterwegs. Der Kutscher war offenbar während der Fahrt eingeschlafen, was die Situation für die Pferde und andere Verkehrsteilnehmer äußerst gefährlich machte. Ein aufmerksamer Zeuge bemerkte das Gespann, welches zwischen der B156 und dem Abzweig Bahnsdorf flottierte, und informierte umgehend die Polizei. Diese konnte die Kutsche schließlich zum Stehen bringen und entdeckte beim Kutscher deutliche Anzeichen von Alkohol. Ein Test ergab absolute Fahruntüchtigkeit, weshalb eine Blutprobe durchgeführt wurde. Da die Pferde die Kontrolle über das Gespann verloren hatten, wurden sie von Angehörigen des Kutschers übernommen, um weitere Komplikationen zu vermeiden.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Fahren von Kutschen sind klar: Auch für Kutscher gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO), die besagt, dass ab 1,1 Promille Alkohol im Blut die Fahrtüchtigkeit nicht mehr gegeben ist. Dies gilt nicht nur für Autos, sondern auch für Pferdegespanne. Eine klare Ansage, auf die sich bereits ein Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg stützte, das im Jahr 2014 entschied, dass das Kutscher-Sein den gleichen Anforderungen unterliegt wie das Autofahren (anwalts-suchservice.de).
Alkoholkonsum und rechtliche Konsequenzen
Interessant ist auch, dass im Gegensatz zu Kutschern für Reiter keine festgelegte gesetzliche Promillegrenze existiert. Dennoch können Fahrerlaubnisbehörden Maßnahmen ergreifen, wenn Reiter alkoholisiert unterwegs sind. Bei Reitturnieren gilt hingegen eine Grenze von 0,5 Promille. Ein weiteres bemerkenswertes Detail aus der Rechtsprechung ist, dass exon mit einem Promillewert von 1,98 von der Polizei gestoppt wurde, ohne dass er augenscheinlich in Schlangenlinien fuhr oder andere Ausfallerscheinungen zeigte. Dieses Beispiel zeigt deutlich, welche Grauzonen und Herausforderungen es in diesem Bereich gibt (cd-anwaltskanzlei.de).
Für Kutschen, die heute zunehmend aus dem Alltag verschwinden, jedoch als Hobby nach wie vor beliebt sind, ist das Verkehrsrecht unmissverständlich: Kutscher dürfen auf keinen Fall alkoholisiert fahren. Dieses Urteil hat weitreichende Folgen, und die Gefährdung durch eine Kutsche wird höher eingeschätzt als die durch ein Fahrrad. Es wird auch argumentiert, dass Kutschfahrer ständig aufmerksam sein müssen, was die Anforderungen an die Fahrtüchtigkeit vergleichbar macht mit denen eines Autofahrers. Die geringere Geschwindigkeit von Kutschen wird als nicht relevant erachtet, da die Notwendigkeit schneller Reaktionen und der Einsatz von Stimme sowie Leinen ebenso von Bedeutung sind (anwalts-suchservice.de).
Die aktuellen Ereignisse in Bahnsdorf zeigen einmal mehr, wie wichtig die Aufrechterhaltung der Sicherheitsstandards im Straßenverkehr ist. Kutscher sollten besonders darauf achten, die Alkoholgrenzen nicht zu überschreiten, um nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer nicht in Gefahr zu bringen. Es liegt viel an der Verantwortung, die entsprechende Sorgfalt im Umgang mit ihrem Gespann zu zeigen, denn schließlich kann der Spaß am Kutschfahren schnell zum ernsthaften Problem werden, wenn die Regeln missachtet werden.
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Ort | Bahnsdorf, Deutschland |
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