Alkoholisierte E-Scooter-Fahrerin: Polizei überrascht in Neuruppin!

Alkoholisierte E-Scooter-Fahrerin: Polizei überrascht in Neuruppin!

Alt Ruppin, Deutschland - Am Sonntagmorgen, den 6. Juli 2025, kontrollierte die Polizei in Alt Ruppin eine 41-jährige Frau, die mit einem E-Scooter unterwegs war. Die Kontrolle fand kurz nach 3 Uhr statt, und die Beamten bemerkten sofort den deutlichen Alkoholgeruch. Daraufhin führten sie einen Atemalkoholtest durch, der einen alarmierenden Wert von 1,35 Promille ergab. Dies ist nicht nur ein klarer Hinweis auf eine Trunkenheitsfahrt, sondern überschreitet auch den kritischen Wert von 1,1 Promille, ab dem man als absolut fahruntüchtig gilt, wie strafrechtsiegen.de erläutert.

Die Frau konnte bei der Kontrolle keine Personaldokumente vorweisen. Dies veranlasste die Polizei, sie zu ihrer Wohnadresse zu bringen, um ihre Identität zu klären. Interessanterweise nahm die 41-Jährige während dieser Fahrt sogar noch einen Schluck Wodka aus einer Flasche. Ihre alkoholbedingte Fahrweise wird nun strafrechtlich verfolgt. Um die genaue Alkoholkonzentration zum Zeitpunkt der Fahrt zu bestimmen, musste sie im Krankenhaus zwei Blutproben abgeben, so berichtet maz-online.de.

Rechtliche Konsequenzen für E-Scooter-Fahrer

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für E-Scooter-Fahrer in Deutschland sind klar definiert. Wie bussgeldkatalog.org ausführlich beschreibt, gilt eine Promillegrenze von 0,5 für E-Scooter-Fahrer. Für Fahranfänger in der Probezeit sowie für Fahrer unter 21 Jahren gilt sogar ein striktes Alkoholverbot von 0,0 Promille. Bei einer Blutalkoholkonzentration ab 1,1 Promille drohen erhebliche Strafen, die von Geldbußen bis zu Freiheitsstrafen reichen können. Zudem können neben einer Geldstrafe auch Fahrverbote oder die Entziehung der Fahrerlaubnis folgen.

Im aktuellen Fall wird gegen die 41-Jährige wegen Trunkenheit im Verkehr ermittelt. Diese Schwere der Tat steht im Einklang mit den rechtlichen Folgen, die in ähnlichen Fällen bereits angewendet wurden. Wer mit einer Blutalkoholkonzentration von über 1,1 Promille fährt, gilt nicht nur als ungeeignet zum Führen eines Fahrzeugs, sondern muss auch mit einem Bußgeld und mindestens zwei Punkten in Flensburg rechnen.

Die Geschehnisse vom Sonntag sind ein weiterer klarer Hinweis darauf, dass in Bezug auf den Umgang mit Alkohol im Straßenverkehr nach wie vor große Sorgfalt walten sollte. Egal ob mit einem Auto oder einem E-Scooter – verantwortungsvolles Fahren sollte immer an oberster Stelle stehen.

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OrtAlt Ruppin, Deutschland
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