Neun EU-Staaten fordern: Abschiebung von Straftätern muss einfacher werden!

Neun EU-Staaten fordern eine Neuinterpretation der EMRK zur erleichterten Abschiebung krimineller Ausländer. Debatte und Reaktionen.
Neun EU-Staaten fordern eine Neuinterpretation der EMRK zur erleichterten Abschiebung krimineller Ausländer. Debatte und Reaktionen. (Symbolbild/NAG)

Österreich, Land - Neun EU-Mitgliedstaaten haben einen bedeutenden Brief unterzeichnet, der eine Neuinterpretation der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) durch europäische Gerichte fordert. Diese Initiative stammt von Italien und Dänemark und wurde von Ländern wie Österreich, das von Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP) vertreten wird, unterstützt. Ziel dieser Forderung ist es, die Abschiebung ausländischer Straftäter zu vereinfachen und mehr nationalen Spielraum für die Ausweisung krimineller Ausländer insbesondere bei schweren Vergehen zu schaffen, wie etwa Gewalt- oder Drogenkriminalität. Die Unterzeichner kritisieren, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die EMRK in vielen Fällen „zu weit“ auslegt, was die Fähigkeit der Staaten einschränkt, ihre Bevölkerung zu schützen. Dies berichtet Unser Mittel Europa.

Die österreichische EU-Abgeordnete Petra Steger begrüßt diesen Schritt, hebt jedoch hervor, dass die ÖVP sich in der Vergangenheit eine andere Haltung dazu hatte. Sie kritisierte die Partei scharf, da diese zuvor unter der Führung von Beate Meinl-Reisinger (NEOS), die 2022 eine Neuinterpretation als „Bullshit Politik“ bezeichnete, agiert hatte. Steger drängt darauf, dass die Politik einen klaren rechtlichen Rahmen für eine effektive Asylpolitik schaffen sollte. In ihrer Funktion im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) sieht sie die Notwendigkeit, dass die EMRK nicht zur Blockade für notwendige Abschiebungen von illegalen Einwanderern wird.

Forderungen nach einer Neuinterpretation

Der Brief der neun EU-Staaten betont, dass es nicht um eine Änderung des Textes der EMRK geht, sondern um deren gerichtliche Auslegung. Die Unterzeichner bemängeln, dass der EGMR in der Vergangenheit, wie im Falle von Straftätern aus Somalia, Eritrea oder Indien, die Abschiebung verhindert und so die nationalen Interessen der Länder gefährdet hat. Auch Italiens Premierministerin Giorgia Meloni hat die Bedeutung einer politischen Debatte über die EMRK im Kontext der Migration hervorgehoben, was die Dringlichkeit dieser Themen unterstreicht.

Zu den neun unterzeichnenden Ländern gehören neben Österreich auch Italien, Dänemark, Belgien, Tschechien, Polen sowie die baltischen Staaten. Die Unterstützung für diese Initiative ist jedoch nicht ausreichend, um tatsächlich eine Änderung bei der EMRK herbeizuführen, betont Die Presse. Außerdem wird erwartet, dass der Europäische Rat im Juni von diesem Vorhaben überzeugt wird, um die nötige Unterstützung zu gewinnen.

Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte

Während die Forderung nach einer leichteren Abschiebung von straffälligen Ausländern auftritt, bleibt das rechtliche Fundament der EMRK unberührt. Diese sieht in ihren Grundsätzen vor, dass Vertragsstaaten Flüchtlinge nicht ausweisen dürfen, wenn deren Leben oder Freiheit bedroht ist. Diese Bedrohungen können sich aus verschiedenen Umständen ergeben, darunter Rasse, Religion oder politische Überzeugungen. Es wird von Fachleuten empfohlen, den Begriff „Rasse“ durch andere Formulierungen zu ersetzen, um rassistische Bedrohungen klarer darzustellen, ohne auf biologisch determinierte „Rassen“ zu verweisen, wie Institut für Menschenrechte anmerkt.

Die aktuelle Diskussion um die Neuinterpretation der EMRK fordert ein sensibles Abwägen zwischen nationaler Souveränität und den grundlegenden Menschenrechten, was sowohl auf politischer als auch auf rechtlicher Ebene eingehend behandelt werden muss.

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Ort Österreich, Land
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