Dobrindt bleibt hart: Gerichtsentscheidung zu Asyl-Abschiebungen entglast!

Frankfurt (Oder), Deutschland - Die Bundesregierung bleibt trotz eines aktuellen Gerichtsentscheids und anhaltender Kritik an ihrer Migrationspolitik ihrem Kurs treu. Das Berliner Verwaltungsgericht hat vor wenigen Tagen entschieden, dass die Zurückweisung von drei Somaliern an der deutsch-polnischen Grenze rechtswidrig war, da das Dublin-Verfahren nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt, der in der ARD-Talkshow „Maischberger“ zu den Vorgängen Stellung nahm, sieht keine Gefahr, dass Bundespolizisten für ihr Handeln haftbar gemacht werden. Er betont, dass der Auftrag für das Handeln der Polizei von der Politik formuliert wurde, und verteidigt das Vorgehen der Bundesbehörden mit der Begründung einer Überforderungssituation durch Migration.
Die Betroffenen, zwei Männer und eine Frau aus Somalia, waren am 9. Mai am Bahnhof Frankfurt (Oder) von der Bundespolizei kontrolliert und noch am selben Tag nach Polen zurückgeschickt worden. Dabei rechtfertigte die Bundespolizei die Rückweisung mit der Einreise aus einem sicheren Drittstaat. Diese Entscheidung erfolgte unter Dobrindts neuer Anordnung, die eine Intensivierung der Grenzkontrollen vorsah und die Ermächtigung zur Zurückweisung von Asylsuchenden beinhaltete, sofern es sich nicht um Schwangere, Kinder oder andere vulnerable Gruppen handelte. Diese Regelung war zuvor von anderen Bundesregierungen abgelehnt worden.
Gerichtsurteil wirft Fragen auf
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist insbesondere bemerkenswert, da es dies als erste gerichtliche Auseinandersetzung mit Dobrindts Neuregelung zum Thema Zurückweisungen ist. Das Gericht stellte klar, dass die Bundesregierung sich nicht auf eine „nationale Notlage“ berufen darf, da es an einer hinreichenden Darlegung einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit fehle. Dies steht im Widerspruch zu Dobrindts Argumentationen, die die bestehende Überforderungssituation mit den derzeitigen Migrationsströmen betreffen.
Oppositionspolitiker kritisieren, dass die Bundesregierung die Polizeibeamten in eine schwierige Lage bringt und fordern ein sofortiges Umdenken in der Migrationspolitik. Die Grünen verlangen von Dobrindt, seine Anordnung umgehend zurückzuziehen, während die Gewerkschaft der Polizei (GdP) ihre Skepsis gegenüber der neuen Verfahrensweise bestätigt sieht. Andreas Roßkopf, Vorsitzender der GdP, fordert rechtssicheres Handeln der Polizei ohne persönliche Haftung im Falle einer Rechtswidrigkeit.
Kurzfristige Maßnahmen und ihre Folgen
Dobrindt hatte am 7. Mai die Intensivierung der Grenzkontrollen angeordnet und die Rückweisung von Asylsuchenden ermöglicht. Nachdem das Verwaltungsgericht jedoch entschied, dass zunächst das Dublin-Verfahren durchgeführt werden muss, wird nun deutlich, dass die Handlungen der Bundesregierung nicht im Einklang mit dem geltenden europäischen Recht stehen. In dem konkreten Fall der drei Somalier wurde vom Gericht festgestellt, dass die Bundesrepublik nicht einfach Personen zurückweisen kann, ohne die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Die Grünen beschreiben Dobrindts Vorgehen als nationalen Alleingang, der nicht nur gegen europäisches Recht verstößt, sondern auch die Rechte von Asylsuchenden gefährdet.
Die Debatte um die Migrationspolitik und deren Rechtsgrundlagen wird wohl weiterhin anhalten. Es bleibt abzuwarten, wie die Bundesregierung auf das Urteil reagieren und ob sie ihre Maßnahmen anpassen wird, um die rechtlichen Vorgaben zu erfüllen.
Für weitere Informationen sind die Berichte von Weser-Kurier, Tagesschau und Zeit äußerst aufschlussreich.
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Ort | Frankfurt (Oder), Deutschland |
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