Neue Anerkennung für Zwangsausgesiedelte: 7.500 Euro Entschädigung!

Neue Anerkennung für Zwangsausgesiedelte: 7.500 Euro Entschädigung!
Schmalkalden-Meiningen, Deutschland - In den kommenden Wochen wird eine wichtige Gesetzesänderung in Deutschland in Kraft treten, die das Schicksal von Zwangsausgesiedelten aus der DDR in den Mittelpunkt rückt. Ab dem 1. Juli 2025 entfaltet eine Novelle des „SED-Unrechtsbereinigungsgesetzes“ ihre Wirkung, die als gesellschaftliche Anerkennung eine Einmalzahlung von 7.500 Euro vorsieht. Trotz dieser positiven Entwicklung bleibt die Unsicherheit über die Anzahl der betroffenen Personen in Thüringen, da viele möglicherweise nicht mehr leben.
Die Zwangsausiedlungen, die in den 50er und 60er Jahren stattfanden, sind ein düsteres Kapitel der deutschen Geschichte. Die DDR-Regierung zwang Tausende von Menschen in Nacht- und Nebelaktionen zur Umsiedlung, oftmals unter dem Vorwand, sie lebten zu nah „am Westen“. Ein Beispiel ist die Familie von Brunhilde Gerlach, die aus Wohlmuthausen nach Gotha umgesiedelt wurde. Ein weiteres Schicksal ist das von Günther Henneberger, der im Mai 1952 während der berüchtigten „Aktion Ungeziefer“ seine Heimat verlor.
Die Zwangsausiedlungen im Detail
Insgesamt wurden zwischen 11.000 und 12.000 Menschen während der Zwangsumsiedlungen erfasst. Diese fanden in verschiedenen Aktionen statt, unter anderem der „Aktion Grenze“ und der „Aktion Ungeziefer“ im Jahr 1952 sowie „Aktion Festigung“ und „Aktion Kornblume“ im Jahr 1961. Ziel war es, politisch unzuverlässige Bürger aus Sicherheitszonen zu entfernen. Oft wurden Menschen ohne Vorwarnung aus ihren Häusern gerissen und in Güterwagen verladen, was nicht nur zu chaotischen Verhältnissen führte, sondern auch zahlreichen Familien ihr Eigentum entriß.
Ein Beispiel ist das Dorf Zicherie, das 1952 abgerissen wurde. Während dieser Zeit befanden sich viele von den Maßnahmen betroffenen Menschen in einem permanenten Ausnahmezustand; unter den Betroffenen waren auch Kirchgänger, ehemalige NSDAP-Angehörige und viele, die durchs Hinterland mit dem Westen in Kontakt standen.
Die Folgen für die Betroffenen
Die Umsiedlungen hatten schwerwiegende Auswirkungen auf die betroffenen Familien. Viele sahen ihr Eigentum nie wieder und durften bis zur Wende 1990 nicht mehr in die Sperrzonen zurückkehren. Diese Verluste blieben über Jahre hinweg ohne Würdigung. Erst 1990, nach der Wende, kam das Thema durch das „Neue Forum“ auf die Agenda, was zur Gründung eines Vereins führte, der die Belange der Zwangsausgesiedelten wahrnimmt.
Obwohl ein Rehabilitierungsgesetz im September 1990 in Kraft trat, wurde es mit der Wiedervereinigung wieder kassiert. Erst 1994 wurde ein Gesetz verabschiedet, das Anträge auf Rehabilitation ermöglichte, ohne jedoch das Schicksal der Zwangsausgesiedelten ausreichend zu würdigen.
Die anstehende Gesetzesänderung ist also nicht nur ein Schritt in die richtige Richtung, sondern auch ein längst überfälliges Eingeständnis der Geschichte. Diese Einmalzahlung ist zwar nicht als Entschädigung für die erlittenen Verluste gedacht, jedoch stellt sie eine offizielle Anerkennung des Leids dar, das die Zwangsausgesiedelten erlitten haben. Wie sich die Wahrnehmung und das Gedenken in den nächsten Jahren entwickeln wird, bleibt abzuwarten. Das Schicksal dieser Menschen sollte nicht in Vergessenheit geraten, und es ist an der Gesellschaft, dafür zu sorgen, dass die Erinnerung lebendig bleibt.
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Ort | Schmalkalden-Meiningen, Deutschland |
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