Übernachtungsverbot für Wohnmobile in Bernau: Drei Plätze betroffen!

Bernau am Chiemsee, Deutschland - In Bernau am Chiemsee wurde ein Übernachtungsverbot für Wohnmobile an drei stark frequentierten Parkplätzen beschlossen. Wie rosenheim24.de berichtet, sind die betroffenen Plätze der Minigolfparkplatz, der Hallenbadparkplatz und die Kastanienallee. Diese Maßnahme folgt einem gemeinsamen Vorschlag der Tourist-Info und des Gemeinderats, um Probleme für Anwohner und Schulbusfahrer zu vermeiden.
Bürgermeisterin Irene Biebl-Daiber (CSU) hat vorgeschlagen, Übernachtungsschilder anzubringen, die das Parken von 8 bis 20 Uhr erlauben. Die Diskussion über die Parkzeiten ist rege, wobei frühere Vorschläge von 21 Uhr bis 22 Uhr ausgingen, um Gästen die Möglichkeit zu geben, zu Abend zu essen. Letztlich stimmte der Gemeinderat jedoch einstimmig für die Aufstellung von Parkschildern mit der Aufschrift „Parken zwischen 8 Uhr und 21 Uhr erlaubt“.
Überwachung und Gebührenregelungen
Der Gemeinderat hat auch eine Benutzungs- und Gebührensatzung für die öffentlichen Parkplätze P1 und P2 in Felden erörtert. Zukünftig dürfen Elektrofahrzeuge die ersten drei Stunden kostenfrei auf den Parkplätzen parken, während Verstöße gegen die Parkregelungen durch die Kommunale Parküberwachung geahndet werden können. Schließlich wurde mit 12:4 Stimmen die Änderung der Benutzungssatzung für die Parkplätze beschlossen, wobei E-Autos zwar länger als drei Stunden parken dürfen, jedoch dafür eine Buchung vornehmen müssen. Zudem stimmte der Gemeinderat mit 15:1 für die Änderung der Gebührensatzung.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Parken von Wohnmobilen sind jedoch nicht nur lokal relevant. Wie adac.de zeigt, entschied das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht vor einigen Jahren, dass das Übernachten in einem Wohnmobil auf einem Parkplatz, der nur für Pkw zugelassen ist, gegen das Landesnaturschutzgesetz verstößt. In einem parallelen Fall wurde einer Wohnmobilfahrerin ein Bußgeld von 100 Euro auferlegt, weil sie keinen offiziellen Wohnmobilstellplatz fand.
Parkregeln für Wohnmobile
Generell dürfen Wohnmobile bis zu einem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen überall parken, wo normales Parken nicht verboten ist. Dies bedeutet, dass keine Verkehrsbehinderungen oder Gefährdungen entstehen dürfen. Insbesondere enge Straßen sind tabu, da eine Durchfahrtsbreite von 2,55 m plus 0,5 m Sicherheitsabstand erforderlich ist, wie autozeitung.de erläutert. Das Parken auf Lkw-Parkplätzen ist ebenfalls untersagt, und die Nutzung von speziellen Wohnmobilparkplätzen könnte zusätzliche Gebühren mit sich bringen.
Einmaliges Übernachten im Fahrzeug ist zwar erlaubt, jedoch nur zur Wiederherstellung der Fahrtauglichkeit und darf maximal zehn Stunden dauern. In dieser Zeit dürfen keine Campingmöbel genutzt werden. Insgesamt sind die Regelungen zum Übernachten und Parken mit Wohnmobilen komplex und variieren stark, was die Notwendigkeit von klaren Beschilderungen und Informationen unterstreicht, wie es Bernau am Chiemsee jetzt umsetzt.
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Ort | Bernau am Chiemsee, Deutschland |
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