Verbraucherschützer schlagen Alarm: EU-Reform bedroht Fluggastrechte!

Luxemburg, Luxemburg - Verbraucherschützer warnen vor möglichen Nachteilen für Flugreisende aufgrund einer geplanten EU-Reform der Entschädigungsregelungen bei Flugverspätungen und -ausfällen. André Duderstaedt, Referent für Fluggastrechte beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), äußert seine Bedenken, dass zahlreiche Passagiere letztlich leer ausgehen könnten. Die Vorschläge der EU-Kommission aus dem Jahr 2013 sehen eine Anhebung der Schwelle für Entschädigungen von derzeit drei Stunden auf fünf Stunden vor; bei Langstreckenflügen könnte diese sogar auf zwölf Stunden steigen. Die Reform ist jedoch noch nicht beschlossen. In einer Sitzung konnten sich die 27 EU-Länder nicht auf Änderungen einigen, sodass die Verhandlungen weitergehen müssen.
Die polnische Präsidentschaft im Rat der EU-Länder hat signalisiert, dass sie auf eine Einigung hinarbeitet, und hofft, kommende Woche bei einem Treffen der EU-Verkehrsminister in Luxemburg Fortschritte zu erzielen. Während Polen auf dieser Reform drängt, hat Deutschland bereits einen Gegenentwurf eingebracht. Dieser schlägt vor, die Schwelle für Entschädigungen bei drei Stunden zu belassen, jedoch eine pauschale Entschädigung von 300 Euro einzuführen. Duderstaedt begrüßt diesen Vorschlag, betont aber, dass der vzbv weiterhin für höhere Entschädigungen eintreten möchte. Sollte es zur Einigung unter den 27 Mitgliedstaaten kommen, wären im Anschluss auch Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament notwendig, die voraussichtlich im Herbst 2025 fortgesetzt werden.
Rechte der Fluggäste im Detail
Die aktuelle Fluggastrechte-Verordnung (VO (EG) Nr. 261/2004) regelt die Rechte von Airline-Kunden umfassend. Diese Regelung gilt für alle Flüge von einem EU-Flughafen, unabhängig vom Sitz der Fluggesellschaft. Bei Flügen von Drittstaaten zu EU-Flughäfen ist sie nur für EU-Fluggesellschaften anwendbar. Passagiere haben bei Ankunftsverzögerungen von mindestens drei Stunden Anspruch auf Ausgleichzahlungen. Diese bewegen sich je nach Flugstrecke zwischen 125 und 600 Euro, wobei folgende Kriterien zu beachten sind:
Flugstrecke | Entschädigung |
---|---|
1.500 km oder weniger | 250 Euro |
Mehr als 1.500 km innerhalb der EU oder 1.500 bis 3.500 km | 400 Euro |
Mehr als 3.500 km | 600 Euro |
Generell müssen Fluggesellschaften für das Wohl der Passagiere sorgen, insbesondere wenn es zu längeren Aufenthalten am Flughafen oder am Reiseziel kommt. Bei einer Abflugverzögerung von mindestens fünf Stunden dürfen Reisende von ihrem Flug zurücktreten und erhalten eine vollständige Erstattung. Unterstützungsleistungen wie Mahlzeiten und Hotelübernachtungen müssen ebenfalls bereitgestellt werden.
Zukunft der Fluggastrechte
Die Reform der Fluggastrechte hat in den letzten Jahren immer wieder für Kontroversen gesorgt. Erste Schritte zur Neuregelung liegen bereits seit zehn Jahren auf Eis und sollen nun endlich vorangetrieben werden. Polen strebt an, bis Ende seiner EU-Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 2025 eine Einigung zu erzielen. Der Reformentwurf basiert auf einem Standpunkt des Europäischen Parlaments zur Änderung der Verordnung von 2014, wobei viele der ursprünglichen Bestimmungen nicht mehr der Realität von 2025 entsprechen.
Unter anderem sind in der Diskussion neue Entfernungsgrenzen für Entschädigungen angedacht, was unter Umständen niedrigere Ausgleichszahlungen zur Folge haben könnte. Technische Defekte und Streiks könnten als „außergewöhnliche Umstände“ gelten, was die Zahl der entschädigungspflichtigen Flüge weiter reduzieren würde. Der Ministerrat steht jedoch vor ungewissen Abstimmungen, da kein Konsens herrscht. Einige Länder wie Österreich, Schweden und die Slowakei lehnen zentrale Elemente der Reform ab, während andere, darunter Italien und Dänemark, die polnischen Vorschläge unterstützen.
Die Situation bleibt angespannt und die Verbrauchervertreter fordern eine klare Verbesserung in der Durchsetzung der Ansprüche und des Verbraucherschutzes. Eine mangelhafte Diskussion und ein unzureichender Schutz könnten sonst zur Entfremdung zwischen EU-Institutionen und Bürgern führen. Kölner Stadt-Anzeiger berichtet von den aktuellen Entwicklungen, während Verbraucherzentrale umfassende Informationen zu Fluggastrechten bereitstellt und LTO den rechtlichen Kontext näher beleuchtet.
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Ort | Luxemburg, Luxemburg |
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