Zugausfall in Cottbus: So bekommen Sie Ihr Ticketgeld zurück!

Zugausfall in Cottbus: So bekommen Sie Ihr Ticketgeld zurück!

Cottbus, Deutschland - Der Zugverkehr im Raum Cottbus hat am 26. Juni 2025 für Aufregung gesorgt, als ein RE2-Zug aufgrund heftiger Schäden an der Oberleitung, verursacht durch ein Unwetter, seine Fahrt nicht fortsetzen konnte. Das hat natürlich nicht nur die Reisenden vor Ort betroffen, sondern auch viele Pendler, die schnell nach Berlin oder zurück nach Cottbus gelangen wollten. Viele von ihnen sahen sich gezwungen, Taxis zu bestellen, um ihre Reise fortzusetzen. Doch hier stellt sich die Frage: Was können Fahrgäste in solchen Situationen in Bezug auf Entschädigungen erwarten?

Eine beruhigende Nachricht kommt von der Deutschen Bahn (DB): Kommt es zu Verspätungen von mehr als 60 Minuten, können Fahrgäste mit Entschädigungen rechnen. Wie die LR Online berichtet, erhalten Betroffene teils bis zu 50 % der Ticketkosten zurück. Bei Verspätungen im Nahverkehr, die mit dem Deutschland-Ticket reisen, gibt es eine Pauschale von 1,50 Euro pro Fall, jedoch nur, wenn die Auszahlung mindestens 4 Euro beträgt.

Regelungen zu außergewöhnlichen Umständen

Ein wichtiges Detail, das Reisende im Kopf behalten sollten, ist die EU-Verordnung 2021/782. Diese schließt Entschädigungen in Fällen von sogenannten außergewöhnlichen Umständen aus, und dazu zählen große Naturkatastrophen. Ein gewöhnliches Unwetter fällt jedoch nicht unter diese Kategorie, was bedeutet, dass Fahrgäste in der Regel Anspruch auf Entschädigung haben.

Bevor man jedoch in ein Taxi steigt, sollte man auch die spezifischen Bedingungen beachten: Die DB erstattet Taxi-Kosten nur, wenn die letzte fahrplanmäßige Verbindung zum Zielbahnhof den Bahnhof ohne andere Verkehrsmittel nicht bis 24 Uhr erreicht oder wenn die planmäßige Ankunft zwischen 0 und 5 Uhr liegt, aber mehr als 60 Minuten verspätet ist. Die Kosten werden bis zu einer Obergrenze von 120 Euro erstattet, jedoch entfällt diese Möglichkeit, wenn ein Busnotverkehr eingerichtet wird, was im Fall des RE2 zum Tragen kam.

Fahrrechte im Detail

Ein weiteres Augenmerk auf die Rechte der Fahrgäste legt die Bundesministerin für Verkehr, welche die wichtigsten Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr zusammengefasst hat. Darunter fallen unter anderem die Auskunft über Verbindungen sowie eine schnelle und unkomplizierte Möglichkeit zur Beschwerde, die innerhalb von drei Monaten nach der Fahrt eingereicht werden kann. Bei Verspätungen oder Ausfällen von Zügen haben Passagiere das Recht auf Informationen und können bei Bedarf Unterstützung bei der Antragstellung auf Entschädigung erwarten.

In diesen turbulenten Zeiten bleibt den Pendlern und Reisenden nur, die Nerven zu bewahren und gut informiert zu sein. Die Deutsche Bahn und die geltenden Fahrgastrechte sind da, um den Reisenden in ausnahmsweise schwierigen Situationen zur Seite zu stehen. Ob mit dem Zug, dem Bus oder dem Taxi — wichtig ist, dass man die richtigen Schritte geht und sich der eigenen Rechte bewusst ist.

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OrtCottbus, Deutschland
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