Innenminister Pegel empört: Angriffe auf Polizei und Feuerwehr nehmen zu!
Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister kritisiert Übergriffe auf Polizei und Feuerwehr während Einsätzen am 22.09.2025.

Innenminister Pegel empört: Angriffe auf Polizei und Feuerwehr nehmen zu!
Die jüngsten Vorfälle rund um Angriffe auf Rettungs- und Ordnungskräfte lassen aufhorchen. Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Christian Pegel (SPD) hat sich entschieden gegen eine wachsende Aggressivität gegenüber Polizei und Feuerwehr ausgesprochen. Diese Eskalation zeigt sich besonders in den Einsatzberichten der letzten Zeit, die immer häufiger von Behinderungen und Beleidigungen begleitet werden. „Das ist nicht hinnehmbar“, äußerte Pegel seine Empörung über das Verhalten von Unbeteiligten während der Einsätze.
Ein besonders eindrückliches Beispiel gab es in Barth: Bei der Landung eines Rettungshubschraubers musste eine Kreuzung gesperrt werden. Autofahrer und Passanten ignorierten die Absperrungen und zeigten den Feuerwehrleuten sogar den Mittelfinger. Solche Vorfälle sind nicht nur ärgerlich, sie sind auch gefährlich und zeigen, wie weit der Respekt für die Arbeit der Einsatzkräfte geschwunden ist.
Einsatz in Neubrandenburg
Ein weiterer Vorfall in Neubrandenburg verdeutlicht diese Problematik. Eine 41-Jährige störte einen Polizeieinsatz und beleidigte die Beamten. Trotz mehrmaliger Aufforderungen weigerte sie sich, ihre Personalien anzugeben und drohte mit Pfefferspray. Ihr Ehemann ging da noch weiter und versuchte, die Polizisten wegzuschieben, was schließlich zu seiner Festnahme führte. Rund 40 Menschen umringten die Einsatzstelle und die Frau mobilisierte die Gruppe aktiv gegen die Polizei. Ein 48-Jähriger aus der Menge zeigte ebenfalls wenig Respekt vor den Einsatzkräften und versuchte, den Mann zu befreien, was die Polizei dazu zwang, Reizstoff einzusetzen, um die Situation zu kontrollieren.
Diese Vorfälle sind nicht nur isolierte Ereignisse – sie fallen in ein besorgniserregendes Muster, das auch rechtliche Dimensionen hat. Laut § 113 StGB ist Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ein Straftatbestand, der Gewalt oder Drohung gegen diese Personen während ihrer Ausübung von Vollstreckungshandlungen verbietet. Der Gesetzgeber hat klare Grenzen gesetzt, um die Unversehrtheit der Beamten zu schützen und die Autorität staatlicher Maßnahmen zu gewährleisten.
Die rechtlichen Hintergründe
Die Strafen für Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sind erheblich und können bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe betragen – und im Falle schwerer Tatbestände sogar bis zu fünf Jahren. Das zeigt, wie ernst der Gesetzgeber diese Delikte nimmt, schließlich werden die meisten Verurteilungen im Zusammenhang mit aggressivem Verhalten gegenüber Uniformierten verzeichnet. Im Jahr 2021 wurden allein in Deutschland rund 5.000 Personen nach § 113 StGB verurteilt, womit ein alarmierender Trend verzeichnet wird.
Die Tatsache, dass 90 % der Verurteilten Männer sind und etwa 20 % Freiheitsstrafen erhalten, unterstreicht die Notwendigkeit, dass Sicherheit und Respekt gegenüber denjenigen, die für unsere Sicherheit sorgen, an oberster Stelle stehen. Auch die Rückfallquote der Verurteilten wirft Fragen auf und zeigt, dass es hier dringenden Handlungsbedarf gibt.
Derart massiv gegen Einsatzkräfte vorzugehen, ist nicht nur inakzeptabel, es gefährdet auch die Sicherheit aller Beteiligten. Die Bürger sind angehalten, die Arbeit der Polizei und Feuerwehr zu unterstützen, statt sie zu behindern. Jeder Vorfall senkt den Respekt und das Vertrauen in die Institutionen – eine besorgniserregende Entwicklung, die dringend umgekehrt werden muss. In diesen herausfordernden Zeiten ist der Rückhalt der Bevölkerung für die Einsatzkräfte wichtiger denn je.
Die Meldungen über solche Übergriffe überraschen nicht nur die Einsatzkräfte selbst, sie stellen auch einen Appell an die Gesellschaft dar, Verantwortung zu übernehmen und mit Respekt zu handeln. Die bei weitem nicht hinzunehmenden Vorfälle zeigen klar, dass hier ein Umdenken notwendig ist.