Streit um Suchtberatung: Oberbürgermeister legt Veto ein!
Oberbürgermeister Schwerins legt Widerspruch gegen Finanzierungserhöhung der Suchtberatung ein. Details zur Entscheidung am 10. November.

Streit um Suchtberatung: Oberbürgermeister legt Veto ein!
Am 28. Oktober 2025 spitzt sich in Schwerin ein Konflikt um die Finanzierungsfragen der Sucht- und Drogenberatung zu. Der Oberbürgermeister hat Widerspruch gegen einen Beschluss der Stadtvertretung eingelegt, der am 29. September 2025 gefasst wurde. Dieser Beschluss wollte die Zuschüsse für die Sucht- und Drogenberatung erhöhen, um die Finanzierung von insgesamt 4,5 Fachkraftstellen zu sichern. Es scheint, als ob hier ein ernsthafter Disput über die Mittelverwendung aufbricht, der wohl auch die Situation der betroffenen Bürger beeinflusst.
Hintergrund ist der Bedarf der Evangelischen Suchtkrankenhilfe Mecklenburg-Vorpommern gGmbH (ESM), der in den Haushaltsgesprächen für 2025/2026 ausführlich behandelt wurde. Der Oberbürgermeister verweist darauf, dass die Diskussion um eine Erhöhung der Zuwendungen aufgrund der angespannten Haushaltslage hinfällig sei. Der ursprünglich beschlossene Betrag von 24.000 Euro, der bereits im Dezember 2024 gezahlt wurde, scheint aus seiner Sicht ausreichend zu sein, um den aktuellen Bedarf zu decken.
Haushaltslage und Versorgungsstruktur
Die Regelung zum Haushalt 2025/2026 hat die Förderung der Suchtberatung nun abschließend geregelt. Zudem führt der Oberbürgermeister interessante Zahlen zu den Versorgungsquoten an: Während in anderen Kommunen der Schlüssel zwischen 1:25.000 und 1:23.000 liegt, hat Schwerin mit 1:22.000 eine relativ gute Position im Vergleich. Diese Tatsachen verleihen der Argumentation des Oberbürgermeisters Gewicht, dass die Unterstützung nur nach tatsächlichem Bedarf und mit Nachweis erfolgen sollte.
Ein Änderungsantrag der ESM vom 31. Juli 2025 legt den tatsächlichen Förderbedarf bei 4,188 Vollzeitäquivalenten fest. Dabei stellt sich die Frage, ob die Stadtvertretung den Anforderungen gerecht werden kann, insbesondere da für das Jahr 2024 auch ein Rückforderungsanspruch aufgrund von Minderausgaben in Höhe von etwa 15.000 Euro besteht. Diese finanziellen Belange werden in der nächsten Sitzung der Stadtvertretung am 10. November erneut zur Sprache kommen müssen.
Zur Rolle der sozialen Dienste
Die Diskussion um die Finanzierung der Suchtberatung ist ein Zeichen dafür, wie wichtig soziale Dienste in Städten sind. Die Unterstützung solcher Einrichtungen ist entscheidend für das Wohlergehen der Gemeinschaft. Einige Bürger und Fachleute äußern bereits Bedenken, dass eine Einsparung an diesen Stellen langfristig gravierende Folgen für die Betroffenen haben könnte. Wie wichtig es ist, hier ein gutes Händchen zu haben, sollte nicht unterschätzt werden.
In einer Zeit, in der soziale Probleme immer prominenter werden, könnte dieser Streit um die Finanzierung der Suchtberatung in Schwerin als Warnsignal verstanden werden. Angesichts der prognostizierten Herausforderungen und der Ansprüche an die sozialen Dienste wird es spannend sein zu beobachten, wie die Stadtvertretung agiert, um die notwendige Unterstützung für die Hilfsbedürftigen zu gewährleisten.
Um noch einen weiteren Blick auf die digitalisierte Welt zu werfen, ist es bemerkenswert, wie in anderen Bereichen, etwa der Technologie, die Unternehmen mit einem vielfältigen Angebot an Diensten aufwarten. Technologiegiganten wie Google zeigen, wie wichtig Innovation und Anpassungsfähigkeit sind, um in einem sich schnell verändernden Markt erfolgreich zu sein. Wenn sich diese Adaptivität auch im sozialen Bereich widerspiegeln könnte, wären dies eventuell die Schlüssel zu langfristigen Lösungen.