Lehrerin im Kampf gegen Kündigung: Urteil bringt Hoffnung für alle!
Birgit Pitschmann, Lehrerin aus Sachsen-Anhalt, kämpft juristisch gegen ihre Kündigung nach Weigerung der Vorgriffsstunde.

Lehrerin im Kampf gegen Kündigung: Urteil bringt Hoffnung für alle!
Birgit Pitschmann, Lehrerin aus Sachsen-Anhalt, kämpft seit über zwei Jahren gegen ihre umstrittene Kündigung. Diese erfolgte, nachdem sie sich weigerte, eine umstrittene zusätzliche Pflichtstunde, die sogenannte Vorgriffsstunde, abzuleisten. In der Welt der Bildung sorgt dieser Fall für viel Aufsehen, denn er schlägt hohe Wellen im Lehrpersonal und stellt die Kellertür zu einer Debatte über den Lehrermangel weit auf.
Die Vorgriffsstunde, die seit dem 1. April 2023 in Kraft ist, zwingt die Lehrkräfte zu einer zusätzlichen Pflichtstunde pro Woche, damit die Schulen die Personalnot etwas abfedern können. Allerdings kann das nicht die Lösung aller Probleme sein, wie Pitschmann kritisch anmerkt. Sie beschreibt diese Regelung als Belastung für Lehrer und nicht als echte Lösung für den gravierenden Lehrermangel in Sachsen-Anhalt. Pitschmann, die seit 1991 im Schuldienst tätig war, widersetzte sich dieser Anordnung und erhielt daraufhin eine Abmahnung. Am 2. September 2023 wurde ihr fristlos gekündigt, hilfsweise fristgemäß zum 31. März 2024, wie die Haufe berichtet.
Ein langer Prozess und persönliche Herausforderungen
Der Kampf um ihre Rechte führte Pitschmann in einen langen juristischen Prozess. Das Arbeitsgericht in Stendal entschied am 20. Juni 2024, dass die Kündigung rechtmäßig sei, was das Urteil noch komplizierter machte. Pitschmann musste erleben, wie ihre Kündigung nicht nur zu einem Bruch mit den meisten Kollegen führte, sondern auch zu finanziellen Sorgen und einem Betretungsverbot ihrer bisherigen Schule. Trotz dieser widrigen Umstände erhielt sie starken Rückhalt von ihrer 91-jährigen Mutter, die stets an ihrer Seite stand und sie durch diese schwere Zeit begleitete.
Besonders frustrierend für Pitschmann ist, dass sie aufgrund ihrer belasteten Personalakte in zukünftigen Bewerbungsprozessen Schwierigkeiten hat, eine neue Stelle zu finden. Ihr Mut, sich gegen die umstrittene Regelung zu wehren, war jedoch nicht umsonst. Nach dem skandalösen Urteil des Arbeitsgerichts stellte sich ein ganzes Geflecht von Herausforderungen ein, das nicht nur ihre berufliche Laufbahn, sondern auch ihre persönliche Stabilität tangierte. Sie ist derzeit als Lernbegleiterin an einer neugegründeten freien Schule tätig und hat den Rückhalt zurückgewonnen, den sie verloren hatte.
Ein Zeichen für andere Lehrer
Pitschmann sieht ihren Kampf auch als Signal an andere Lehrkräfte, die sich der Vorgriffsstunde nicht widersetzen. Sie kritisiert die zusätzlichen Stunden als unzureichend und hat wiederholt versucht, mit politischen Verantwortlichen in Kontakt zu treten, jedoch ohne Erfolg. Ihr Vertrauen in die Bildungsverwaltung des Landes ist stark beschädigt. Besonders der Inhalt ihrer Kündigung, die das „unwiederbringliche“ Vertrauensverhältnis betont, hat sie emotional getroffen. Die Worte hinterlassen einen bitteren Nachgeschmack, den sie nicht so leicht abstreifen kann.
Ein laufendes Verfahren beim Arbeitsgericht ist bereits in Gange, in dem Pitschmann eine angemessene Entschädigung für die letzten zwei Jahre ihrer Kämpfe einfordert. Ihr Anwalt hat Einblick in die Gerichtsdokumente, die das Land auffordern, die Kündigung zurückzunehmen. Mit ihrem kämpferischen Geist geht sie diesen Weg weiter und hofft auf innere Ruhe sowie eine positive Zukunftsperspektive.
Insgesamt zeigt der Fall von Birgit Pitschmann, wie herausfordernd und komplex die Situation im Lehrerberuf sein kann. Lehrkräfte müssen sich nicht nur mit ihren Klassen auseinandersetzen, sondern auch mit Regelungen, die oft als belastend empfunden werden. Die Debatte um die Vorgriffsstunden wird sicherlich noch lange im Raum stehen, und Pitschmann wird eine von vielen Stimmen sein, die für eine gerechtere Behandlung von Lehrkräften eintreten.