Bürgermeisterwahl in Neschwitz: Zweiter Wahlgang ohne Kandidaten!
Bürgermeisterwahl in Neschwitz: Zweiter Wahlgang ohne offiziellen Kandidaten am 28. September. Wähler können eigene Vorschläge eintragen.

Bürgermeisterwahl in Neschwitz: Zweiter Wahlgang ohne Kandidaten!
Die Bürgermeisterwahl in Neschwitz sorgt für Aufregung und Rätselraten. Aktuell stehen die Wähler vor einer ungewissen Situation, denn im zweiten Wahlgang am 28. September gibt es keinen offiziellen Kandidaten mehr. Der einzige Bewerber aus der ersten Runde, Martin Scholze, hat sich zurückgezogen, nachdem er nicht die erforderliche Mehrheit von 50 Prozent der Stimmen erreichen konnte. Mit 327 von 677 gültigen Stimmen entspricht dies lediglich etwa 48 Prozent. Stadtoberhaupt ohne Wahlplattform, so könnte man die Lage beschreiben.
Wahlleiterin Katrin Ullrich bestätigte den Rückzug und das bedeutet für die Wähler, dass sie ihre Stimme neu ausrichten müssen. Im ersten Wahlgang wurde zwar ein Mitbewerber um das Amt, Juliane Mazalla, die 105 Stimmen erhielt, und Anett Pötschke mit 67 Stimmen, jedoch sind sie für den zweiten Wahlgang nicht wählbar. Dies hat das sächsische Kommunalwahlrecht so geregelt, wonach nur Kandidaten aus dem ersten Wahlgang auf dem offiziellen Wahlzettel stehen dürfen. Dennoch gibt es immer noch drei neue Interessenten für die Wahl, die aber nicht offiziell auf dem Zettel erscheinen dürfen, wie tagesschau.de berichtet.
Was ist zu tun?
Die Wählerinnen und Wähler sind gefragt, eigene Vorschläge zu machen. Am Wahltag können sie handschriftlich den Namen und Wohnort einer Person, die sie gerne wählen möchten, in den Stimmzettel eintragen. Dies ist eine Möglichkeit, ihre Stimme und Meinungen Gehör zu verschaffen. Kurioserweise wird das jedoch allein schon durch das Fehlen eines offiziellen Kandidaten, der zu Wahlveranstaltungen oder Debatten einladen könnte, untergraben.
In einer letzten Chance hat Scholze bis Freitag Zeit zu entscheiden, ob er sich doch noch für den zweiten Wahlgang zur Verfügung stellt. Sollte er wider Erwarten nicht antreten, wird den Wählern ein leerer Stimmzettel präsentiert. Aber Vorsicht: Das Eintragen der wählbaren Personen ist eine Möglichkeit, aber auch mit der Ungewissheit verbunden, ob dieser Vorschlag denn auch auf Anhieb Gehör findet.
Mehrheitswahl und Wählbarkeit
Interessanterweise erlaubt das sächsische Kommunalwahlrecht, dass nicht auf dem Wahlzettel stehende Personen gewählt werden können – vorausgesetzt, sie sind Deutsche oder EU-Bürger, mindestens 18 Jahre alt und wohnen seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet. Um die Identität dieser Kandidat:innen eindeutig festzuhalten, müssen Name, Vorname, Beruf und Anschrift angegeben werden, wie smi.sachsen.de erläutert.
Obwohl die Wähler das rechtliche Potenzial haben, ihre Stimme selbst zu gestalten, sorgt die politische Atmosphäre in Neschwitz für vermehrte Diskussionen und Unmut in der Bevölkerung. Schließlich sind die Erwartungen an fairen Wettbewerb und legitime Vertretung hoch.
Beim bevorstehenden Wahlgang am 28. September könnte es zu einer Überraschung kommen, sollte Scholze sich entscheiden zurückzuziehen. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Szene entfaltet und welche Wendungen die Wählerwahl noch nehmen könnte. Fest steht jedoch: Der Druck auf eine Entscheidung ist groß, und die Bürger sind mehr denn je gefordert, ihre Stimmen kreativ zu nutzen.