Ferienjobs für Schüler: Das dürfen sie wirklich und das nicht!

Ferienjobs für Schüler: Das dürfen sie wirklich und das nicht!

Uckermark, Deutschland - Brandenburger Schüler freuen sich auf die Sommerferien: Diese Woche starten die Ferien mit sechs erholsamen Wochen für viele Jugendliche. Die Saison bietet nicht nur Zeit zum Entspannen, sondern auch die Gelegenheit, ein bisschen Taschengeld zu verdienen. Doch beim Thema Ferienjobs gibt es einiges zu beachten, besonders für jüngere Arbeitnehmer.

Jugendliche ab 15 Jahren dürfen in den Schulferien maximal vier Wochen arbeiten – das sind insgesamt 20 Arbeitstage bei einer Fünf-Tage-Woche. Dabei müssen sie die gesetzlichen Vorgaben des Jugendarbeitsschutzgesetzes berücksichtigen. Das betrifft nicht nur die Dauer der Arbeit, sondern auch die Art der Tätigkeiten, die übernommen werden dürfen. So gibt es unterschiedliche Regeln für Schüler unter und über 15 Jahren. Ab 13 Jahren können Jugendliche mit Einwilligung der Eltern leichte Jobs ausüben, wie zum Beispiel Zeitungen austragen oder Nachhilfe geben. Doch was genau sind „leichte Tätigkeiten“? Hierzu zählt etwa das Auffüllen von Regalen, jedoch muss die Arbeit immer geeignet und unbedenklich sein.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Arbeitsschutzministerin Britta Müller hebt die Bedeutung des Arbeitsschutzes bei Ferienjobs hervor. Dazu gehört unter anderem die Pflicht, Jugendliche über Unfall- und Gesundheitsgefahren aufzuklären. Die Arbeitszeiten sind strengen Regeln unterworfen: Bis zu 8 Stunden täglich und maximal 40 Stunden pro Woche dürfen Jugendliche ab 15 Jahren arbeiten, wobei die ganzen vier Wochen nicht überschritten werden dürfen. Zudem ist mindestens eine Ruhezeit von 12 Stunden zwischen zwei Arbeitstagen vorgeschrieben.

  • Arbeitszeiten: 6:00 bis 20:00 Uhr; Ausnahmen gelten für das Gaststättengewerbe und die Landwirtschaft.
  • Wochenendarbeit ist grundsätzlich untersagt, es sei denn, es handelt sich um bestimmte Ausnahmen.
  • Jugendliche haben Anspruch auf Mindestlohn.

Für die jüngeren Schüler, die zwischen 13 und 15 Jahre alt sind, gilt, dass sie mit Einwilligung der Eltern maximal zwei Stunden täglich, und in der Landwirtschaft sogar bis zu drei Stunden arbeiten dürfen. Wichtig hierbei ist die Überwachung der Arbeitsbedingungen, um sicherzustellen, dass keine gefährlichen Arbeiten zutage kommen. Arbeiten, die die Sicherheit und Gesundheit gefährden, beispielsweise in produzierenden Gewerben oder auf Baustellen, sind ausdrücklich verboten.

Steuerliche Vorteile und Versicherungsschutz

Ein Ferienjob kann sich finanziell lohnen: Bis zu 538 Euro im Monat können steuerfrei und anrechnungsfrei erwirtschaftet werden. Zudem sind Ferienjobber gesetzlich unfallversichert, was nicht nur bei den Tätigkeiten, sondern auch auf dem Weg zur Arbeit gilt. Daher ist es ratsam, zu Beginn des Arbeitsverhältnisses beim Arbeitgeber nach dem Versicherungsschutz zu fragen, um auf der sicheren Seite zu sein.

Zusammengefasst ist es für Jugendliche eine großartige Möglichkeit, neue Erfahrungen zu sammeln und gleichzeitig etwas Geld zu verdienen. Doch Eltern, Arbeitgeber und Jugendliche müssen sicherstellen, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden. Weitere Informationen zu Ferienjobs sind auf den Webseiten mgs Brandenburg und Arbeitsagentur leicht zu finden.

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OrtUckermark, Deutschland
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