AfD muss Geschäftsstelle bis 2026 räumen – Vermieter zieht vor Gericht!
Das Berliner Landgericht entschied, dass die AfD ihre Geschäftsstelle bis 2026 räumen muss. Ein Blick auf die Hintergründe des Rechtsstreits.

AfD muss Geschäftsstelle bis 2026 räumen – Vermieter zieht vor Gericht!
In einem frischen Streit über die Bundesgeschäftsstelle der AfD in Berlin muss die Partei sich nach einem Urteil des Berliner Landgerichts darauf einstellen, bis Herbst 2026 ihre gegenwärtigen Räumlichkeiten im Ortsteil Wittenau zu räumen. Wie rbb24 berichtet, steht hinter diesem Urteil eine Klage des Vermieters Lukas Hufnagel, der die Kündigung des Mietvertrags beantragt hatte, nachdem die AfD gegen Mietvorgaben bei einer Wahlparty im Februar 2025 verstoßen hatte.
Bei dieser Wahlparty feierte die AfD nicht nur ihren Wahlsieg mit 20,8 Prozent der Stimmen, sondern überschritt auch die vertraglichen Grenzen, indem sie Außenwerbung und unzulässige Nutzung des Gebäudes betrieb. Der Vermieter argumentierte, dass er die AfD deshalb fristlos kündigen wollte, was das Gericht jedoch zurückwies, da Hufnagel zuvor keine Abmahnung erteilt hatte. Der Mietvertrag, der ursprünglich bis Ende 2027 lief, verpflichtet die AfD nun, den Großteil der Räumlichkeiten bis zum 30. September 2026 und die Restflächen bis zum 31. Dezember 2026 zu räumen.
Die Suche nach neuen Räumlichkeiten
Die Suche nach einem neuen, repräsentativeren Sitz in der Nähe des Bundestags gestaltet sich für die AfD schwierig. Viele Vermieter zögern, Geschäfte mit der Partei zu machen, angesichts der Beobachtungen durch den Verfassungsschutz und Proteste gegen die AfD, wie ZDF hervorhebt. Kay Gottschalk, der stellvertretende Vorsitzende der AfD, zeigte sich jedoch optimistisch und versprach, dass die Partei 2026 in eine neue Immobilie ziehen wird, ohne dabei Details zur Lage zu verraten. Die Suche könnte jedoch teuer werden, da die Preise für in Betracht gezogene Objekte teilweise im zweistelligen Millionenbereich liegen.
Hufnagel berichtete, dass er während des Prozesses Drohanrufe und Erpressungsversuche durch führende AfD-Mitglieder erhalten hat, was die Lage zusätzlich kompliziert. Der Vermieter hatte der Partei auch ein Angebot unterbreitet, das eine höhere Miete und einen späteren Auszug umfasste, doch die AfD lehnte dies ab. Der Streit zwischen Hufnagel und der AfD scheint tiefgreifende Spannungen zu verdeutlichen, wobei Hufnagel im Prozess von Drohanrufen berichtete und die AfD alle Vorwürfe zurückwies.
Rechtsstreit ohne Einigung
Der Gerichtstag brachte zwar Klarheit über die Notwendigkeit der Räumung, eine gütliche Einigung im Prozess konnte jedoch nicht erzielt werden. Lars Hufnagel fühlt sich von der AfD bedrängt und warf der Partei vor, mit seinen Sorgen nicht verantwortungsvoll umzugehen. Der Prozess, bei dem auch eine Einmalzahlung der AfD abgelehnt wurde, zeigt, wie festgefahren die Fronten zwischen Vermieter und Mieter sind, obwohl Gottschalk den Gerichtstag als „großen Tag für die Partei“ bezeichnete.
Das Berliner Landgericht hat damit den rechtlichen Rahmen abgesteckt, der der AfD bis zur endgültigen Räumung noch bleibt. Einem Berufungsverfahren beim Berliner Kammergericht steht nun nichts im Wege, sollte die AfD diesen Schritt in Erwägung ziehen. Die Zukunft der Bundesgeschäftsstelle bleibt folglich angespannt, und die Partei hat noch einige Herausforderungen zu bewältigen, bevor sie in eine neue Immobilie einziehen kann.