Kleingärten im Solarrausch: Bayern erleichtert Photovoltaik-Nutzung!

Kleingärten im Solarrausch: Bayern erleichtert Photovoltaik-Nutzung!

Schwerin, Deutschland - Die Installation von Solaranlagen in Kleingärten steht vor einer grundlegenden Erleichterung, die auch in Köln und anderen deutschen Städten für reichlich Diskussionen sorgt. Der Bundesrat hat am Freitag einen Gesetzentwurf aus Bayern in veränderter Form beschlossen, der den Kleingärtnern mehr Freiraum beim Einsatz von Photovoltaikanlagen ermöglicht. Künftig dürfen Gartenlauben mit kleinen Solaranlagen, sogenannten Balkonkraftwerken, zur Eigenversorgung ausgestattet werden. Bislang war es den Gartenbesitzern lediglich erlaubt, elektrische Geräte wie Rasenmäher oder Heckenscheren zu betreiben. Dies sollte verhindern, dass die Geräte als dauerhaftes Wohnhaus genutzt werden, wie energynewsmagazine.at berichtet.

Doch was steckt hinter dieser Neuregelung? Zunächst einmal ist die Installation von Solaranlagen bisher mit einer gewissen Unsicherheit behaftet, da sie teilweise als unzulässig betrachtet wurde. Der neue Gesetzentwurf zielt darauf ab, diese Unsicherheiten auszuräumen und den Kleingärtnern den Zugang zu umweltfreundlicher Energie zu erleichtern. So wird der klare Fokus darauf gelegt, dass die Verwendung dieser Anlagen nicht zu einer dauerhaften Wohnnutzung führen darf. Um dies zu gewährleisten, hat der Gesetzentwurf Änderungen an der formellen Leistungsbegrenzung vorgenommen. Vorher war dies auf 600 Watt gedeckelt; jetzt wurde die Formulierung „zur Eigenversorgung“ eingeführt, was eine flexiblere Handhabung mit einer Leistung bis zu 2000 Watt ermöglicht, ohne dass dabei die Gefahr einer Umwandlung der Gartenlaube in ein Wohngebäude besteht.

Rechtliche Rahmenbedingungen und Bedenken

Wie der Bundestag in einer Pressemitteilung festgestellt hat, wird es künftig keine rechtlichen Hürden mehr geben, wenn es um die Aufstellung von kleinen Photovoltaikanlagen bis 800 Watt geht. Diese dürfen ohne Bedenken installiert werden, ohne dass die Pächter der Kleingärten den Verlust ihrer Rechte fürchten müssen. Eine klare Linie zum Bundeskleingartengesetz (BKleingG) wurde aufgestellt, um sicherzustellen, dass die Nutzung von Photovoltaikanlagen nicht in die Richtung einer dauerhaften Wohnnutzung driftet. Kranken von Kleingärtnern, die bislang mehr als Zoff mit den Regelungen hatten, könnte dieser Fortschritt also einige Erleichterung bringen.

Allerdings schlägt der Bundesverband der Kleingartenvereine (BKD) Alarm: Geschäftsführer Stefan Grundei äußert Bedenken zur rechtlichen und technischen Zulässigkeit von PV-Anlagen in Kleingärten. Er macht deutlich, dass in Gebieten ohne Stromversorgung auch der Einsatz von Solaranlagen ausgeschlossen bleibt und dass die Versorgung einer Laube in der Regel nicht möglich ist. Es bleibt der Tatsache treu, dass der Schutz von Kleingärten und die Einhaltung des BKleingG auch in Zukunft höchste Priorität haben müssen, so wie energiezukunft.eu nochmals unterstreicht.

Energieinnovation oder Wohnraummissbrauch?

Während die Bundesregierung bisher keinen Änderungsbedarf am Bundeskleingartengesetz sieht, sondern die Schutzfunktionen des Gesetzes betont, bleibt abzuwarten, welche konkreten Folgen die neue Regelung auf die Praxis haben wird. Es gibt Befürchtungen, dass eine formale Klarstellung des Gesetzes zur ungewollten Entwicklung von Kleingartenanlagen zu Eigenheimen führen könnte. Hier muss die Debatte noch gefahrenfrei weitergeführt werden.

In jedem Fall haben diese neuen gesetzlichen Bestimmungen das Potenzial, die Nutzung erneuerbarer Energien in Kleingartenanlagen zu fördern und somit einen weiteren Schritt in Richtung umweltfreundlicher Energieversorgung zu gehen.

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OrtSchwerin, Deutschland
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