Streit um Hafenpromenade eskaliert: Oberbürgermeister fordert Klärung!

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Streit um Bauprojekt an der Hafenpromenade in Schwerin: Oberbürgermeister Badenschier erhebt Widerspruch gegen Stadtvertretung.

Streit um Bauprojekt an der Hafenpromenade in Schwerin: Oberbürgermeister Badenschier erhebt Widerspruch gegen Stadtvertretung.
Streit um Bauprojekt an der Hafenpromenade in Schwerin: Oberbürgermeister Badenschier erhebt Widerspruch gegen Stadtvertretung.

Streit um Hafenpromenade eskaliert: Oberbürgermeister fordert Klärung!

In Schwerin braut sich etwas zusammen: Ein heftiger Streit um das Bauprojekt „Hafenpromenade/Kranweg 1–5“ sorgt für Aufregung zwischen der Stadtvertretung und Oberbürgermeister Dr. Rico Badenschier. Der Anlass des Konflikts liegt in einem Beschluss der Stadtvertretung vom 29. September 2025, der gleich mehrere Fragen des örtlichen Bauens aufwirft. So beschloss die Stadtvertretung, keine weiteren Befreiungen vom Bebauungsplan „Hafen/Speicher“ zu genehmigen, mit Ausnahme der bereits erteilten Ausnahmen. Das stößt bei Badenschier auf Widerstand, denn er sieht darin eine Verletzung des geltenden Rechts.

Die spannende Wendung in der Geschichte rasch auf den Punkt gebracht: Am 22. Juli 2025 legte Badenschier Widerspruch gegen den Beschluss ein, doch bei der Sitzung am 29. September wurde dieser abgelehnt. In einer aktuellen Stellungnahme am 9. Oktober macht Badenschier klar, dass die Verantwortung für die Entscheidung über Bauvoranfragen in den Händen der Bauaufsichtsbehörde liegt. „Die Stadtvertretung hat in dieser Sache keine Entscheidungskompetenz“, betont er. Diese Meinung stützt sich auf § 33 Abs. 2 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern, da die Prüfung von Befreiungen vom Bebauungsplan als Einzelfallentscheidung gilt und nicht pauschal durch das Stadtparlament geregelt werden darf. Badenschier hat zudem das Verfahren an die Rechtsaufsichtsbehörde weitergeleitet.

Die rechtlichen Grundlagen

Wie geht es eigentlich in der Bauplanung vor sich? Das Bauplanungsrecht, das eine geordnete städtebauliche Entwicklung sicherstellt, ist hier der maßgebliche Aspekt. Es regelt die planerischen Voraussetzungen für die Bebauung und Nutzung von Grundstücken und stellt sicher, dass die Gemeinden eigenverantwortlich ihre städtebauliche Entwicklung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben steuern können, wie auf regierung-mv.de nachzulesen ist.

Das Verfahren beginnt mit der Aufstellung eines Flächennutzungsplans, der die Grundzüge der Bodennutzung festlegt. Aufbauend darauf müssen Bebauungspläne entwickelt werden, die detaillierte und allgemeinverbindliche Regelungen für die bauliche und sonstige Nutzung von Grund und Boden festlegen. Diese Regelungen sind auch wichtig für die Erteilung von Baugenehmigungen durch die zuständigen Bauaufsichtsbehörden.

Der Blick auf das Bauportal

Für Interessierte an weiteren Informationen zu Bauvorhaben, Plänen und Satzungen in Mecklenburg-Vorpommern empfiehlt sich ein Blick auf das Bau- und Planungsportal unter bauportal-mv.de. Dort finden Nutzer Zugriff auf eine Vielzahl an Dokumenten, darunter Bebauungspläne, Flächennutzungspläne und Satzungen. Allerdings bleibt zu bedenken, dass das Portal keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Aktualität erhebt. Bei Fragen zu konkreten Bebauungsplänen ist es ratsam, Kontakt zur zuständigen Stadt-, Gemeinde- oder Amtsverwaltung aufzunehmen.

Insgesamt zeigt der Streit um das Bauprojekt an der Hafenpromenade nicht nur die Wichtigkeit von klaren rechtlichen Regelungen, sondern auch die oft komplizierten Verhandlungen, die hinter städtebaulichen Entwicklungen stehen. Die Situation bleibt angespannt, und die kommenden Wochen dürften spannend werden.