Finanzielle Hilfe für Azubis: So unterstützt die Arbeitsagentur im Kreis!

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Azubis im Kreis Vorpommern-Greifswald erhalten Unterstützung durch Berufsausbildungsbeihilfe, um finanzielle Belastungen zu bewältigen.

Azubis im Kreis Vorpommern-Greifswald erhalten Unterstützung durch Berufsausbildungsbeihilfe, um finanzielle Belastungen zu bewältigen.
Azubis im Kreis Vorpommern-Greifswald erhalten Unterstützung durch Berufsausbildungsbeihilfe, um finanzielle Belastungen zu bewältigen.

Finanzielle Hilfe für Azubis: So unterstützt die Arbeitsagentur im Kreis!

Für viele Azubis kann die finanzielle Situation während der Ausbildung eine echte Herausforderung darstellen. Das ist besonders der Fall, wenn sie nicht mehr bei den Eltern wohnen. Die Kosten für Miete, Lebensmittel, Kleidung und Fahrten nach Hause summieren sich schnell und belasten das Budget erheblich. Im Kreis Vorpommern-Greifswald gibt es jedoch eine Lichtblick: Die Auszubildenden können einen Zuschuss von der Arbeitsagentur erhalten, um ihre finanzielle Last zu erleichtern. Laut Nordkurier haben rund 3.750 Azubis im Landkreis Anspruch auf diese Unterstützung.

Die Maßnahme der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) sorgt dafür, dass die Ausbildungsvergütung häufig nicht ausreicht, um sämtliche Lebenshaltungskosten zu decken. Wolfgang Ehlert, der Vorsitzende der IG BAU Ostmecklenburg-Vorpommern, hebt hervor, dass die hohen Mieten die finanzielle Belastung der Azubis zusätzlich verschärfen. Daher gilt es, die Voraussetzungen für die BAB zu erfüllen, um in den Genuss der Unterstützung zu kommen.

Voraussetzungen für die BAB

Um die Berufsausbildungsbeihilfe beantragen zu können, müssen einige Kriterien erfüllt sein. Der Azubi muss entweder über 18 Jahre alt sein, verheiratet oder mit einer Partnerin oder einem Partner zusammenleben. Zudem ist Voraussetzung, dass er oder sie nicht mehr bei den Eltern wohnt oder mindestens ein Kind hat. Auch die genannte Webseite Arbeitsagentur bietet einen Online-Rechner an, der hilft, die Chancen auf die Unterstützung zu prüfen.

Aber die BAB ist nicht die einzige Möglichkeit, Hilfe zu bekommen. Die Lebenshaltungskosten sind in den letzten Jahren gestiegen, und die Ausbildungsvergütung reicht oft nicht zum Leben aus. Daher stehen weiteren staatlichen Hilfen wie Schüler-BAföG, Wohngeld und Stipendien zur Verfügung. Besonders erwähnenswert ist, dass der Höchstsatz der BAB für duale Auszubildende, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen, bei 781 Euro liegt, während Schüler, die ebenfalls nicht mehr zu Hause leben, bis zu 959 Euro erhalten können, wie Ausbildung.de berichtet.

Hilfe und Unterstützung für Azubis

Wer Unterstützung beantragen möchte, hat verschiedene Anlaufstellen. So ist unter bestimmten Voraussetzungen auch Wohngeld beantragbar, falls der BAB-Antrag abgelehnt wurde. Zusätzlich können Azubis monatliche Bildungskredite in Höhe von bis zu 7.200 Euro erhalten, die nach einer vierjährigen Rückzahlungsfrist zurückgezahlt werden. Auch die Eltern sind verpflichtet, ihre Kinder während der Erstausbildung finanziell zu unterstützen. Der Unterhalt kann je nach Einkommen der Eltern zwischen 690 und 1.380 Euro pro Monat liegen.

Schwangere Azubis sollten wissen, dass sie während der Mutterschutzzeit Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben. Und wenn dennoch etwas mehr Geld gebraucht wird, können Nebenjobs eine Option sein, wobei die Einkünfte korrekt angegeben werden müssen, da sie die staatlichen Zuschüsse beeinflussen können.

Das Ziel der angebotenen Unterstützung ist klar: Azubis sollen während ihrer Ausbildung nicht nur beruflich, sondern auch finanziell auf eigenen Füßen stehen können. Daher ist es wichtig, die bestehenden Möglichkeiten zu nutzen und sich rechtzeitig um die notwendigen Anträge zu kümmern.